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Lohnbuchhaltung

Neben der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehören unter anderem die Pflege der Mitarbeiterstammdaten, die Führung von Lohnkonten und die Meldung notwendiger Beiträge (z. B. Lohnsteuer oder Krankenkassenbeiträge) zu den Aufgaben der Lohnbuchhaltung. Jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter angestellt hat, ist vom Gesetzgeber zur Lohnbuchhaltung und damit zur Erstellung einer monatlichen Entgeltabrechnung für seine Mitarbeiter verpflichtet. Zu den Kunden von Musterkanzlei gehören viele internationale Unternehmen. Musterkanzlei erstellt die Finanzbuchhaltung für die deutschen Tochtergesellschaften oder deutschen Betriebsstätten der ausländischen Unternehmen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Kostenkontrolle und dem Berichtswesen.

Kostenübersicht

Entscheidungshilfe

Termingerecht

Humanressourcen als Kapital

 

Durch regelmäßige Besprechungen der Auswertungen erhalten Sie einen detaillierten Überblick und Sicherheit in der Führung Ihres Unternehmens.